Studienplanung Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik | ||
Der Bachelor-Master-Studiengang Wirtschaftsmathematik besteht aus zwei Teilen: Mit der Bachelorprüfung am Ende des Bachelor-Studiengangs wird der erste berufsqualifizierende Abschluß erreicht. Darauf aufbauend kann mit der Masterprüfung am Ende des Master-Studiengangs ein weiterer Abschluß erworben werden. Inhaltlich besteht der Bachelor-Studiengang neben Mathematik aus Informatik und Betriebswirtschaftslehre (BWL). Da die meisten Informatikveranstaltungen in unserer Fachgruppe angeboten werden, lassen sie sich im allgemeinen zeitlich gut mit den Matheveranstaltungen koordinieren. Bei BWL sieht's da schon etwas schlechter aus, aber es laufen meistens mehrere Veranstaltungen pro Semester, von denen eine in den Stundenplan passen sollte. Zu den Scheinen, die in BWL gemacht werden müssen: da die Prof's im FB B - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WIWI/SOWI) sehr unterschiedliche Schwerpunkte setzen, ist es sinnvoll, sich mit »dienstälteren« StudentInnen darüber zu unterhalten. Es gibt auch eine Übersicht über den
Studienverlauf sowie einen Übergangs-Studienplan des derzeit umgestalteten Bachelor-Studiengangs.
Weitere Informationen sind in einer PDF-Datei zusammengefaßt: |
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Scheine und Praktika | ||
Alle Scheine werden durch die erfolgreiche Teilnahme an einer zu einer Vorlesung gehörenden Übung erworben, bis auf die, bei denen kursiv gegenteiliges vermerkt ist! Es müssen folgende Scheine gemacht werden:
Zusätzliche müssen noch vorgelegt werden:
*) Als Leistungsnachweis kann jeder im Fach Wirtschaftsinformatik
im FB B erworbene Schein eingereicht werden.
Zu empfehlen ist die Klausur zur Vorlesung "Grundlagen der
Rechnerarchitektur / Neuere Entwicklungen in der IT" oder eine
Hausarbeit im Rahmen eines Seminars oder Projektes.
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Prüfungen | ||
Die Prüfungen sind entweder Fachgespräche mit einem Prof und einem Beisitzer oder Klausuren. Alle Prüfungen werden studienbegleitend abgelegt, wobei für die entsprechende Prüfung die in Klammern angegebenen Scheine vorliegen müssen. Die Scheine Nr.6, 7 und 9 sowie der Teilnahmeschein an dem außeruniversitären Praktikum müssen spätestens bis zur Anmeldung zur letzten Prüfung eingereicht werden.
*) Es wird das Fach geprüft, in dem man keinen Schein
vorgelegt hat. Also: Am besten beide Scheine machen, weil
man dann die Wahlmöglichkeiten hat. Dann kann man einfach den Schein in
dem Fach nicht vorlegen, in dem man geprüft werden möchte.
**) Die zweistündige Klausur geht über den Inhalt der Veranstaltungen (Modul I)
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